Allgemeines
zur Ausbildung
Der Beruf Gärtner/Gärtnerin ist ein staatlich anerkannter Beruf. Ausbildung und Prüfungen werden bundeseinheitlich nach der „Verordnung über die Berufsausbildung zum Gärtner/zur Gärtnerin“ vom 6. März 1996 durchgeführt. Die Regelausbildungszeit beträgt drei Jahre; unter besonderen Voraussetzungen ist eine Verkürzung auf zwei bzw. zweieinhalb Jahren möglich.
Die Ausbildung wird dual durchgeführt: die Praxis wird in anerkannten Ausbildungsbetrieben vermittelt, die Theorie in der Berufsschule. Der praktische Teil der Ausbildung umfasst etwa zwei Drittel der gesamten Ausbildungszeit, der theoretische Teil ein Drittel. Der Berufsschulunterricht erfolgt in Einwochenblöcken; auf zwei Wochen praktische Ausbildung in den Betrieben folgt in der Regel eine Woche Unterricht in der Berufsschule. Mehrere Einwochenkurse zu speziellen Themen ergänzen im Rahmen der „Überbetrieblichen Ausbildung“ die praktische Ausbildung der Betriebe, sind somit ebenfalls verbindlicher Teil der Ausbildung.
Die Ausbildung ist in sieben Fachrichtungen möglich: