PKA - PTA

 

Ablauf der
PTA-Ausbildung

Was sollten Sie wissen, wenn Sie sich für diese Ausbildung entscheiden?

Bei dem Bildungsgang zur pharmazeutisch-technischen Assistenz handelt es sich um eine bundeseinheitlich geregelte Ausbildung.

Ihre 2½-jährige PTA-Ausbildung unterteilt sich in zwei Abschnitte:
  1. Zweijähriger Lehrgang an der Berufsfachschule in Vollzeitform. Ein Schulgeld wird in Hamburg nicht erhoben.
    Es muß aber ein Probehalbjahr absolviert werden. Dieses ist bestanden, wenn der Notendurchschnitt kleiner oder gleich 4,0 beträgt. Nach dem ersten Schuljahr erfolgt eine Versetzung.
    Außerdem: Während der unterrichtsfreien Zeit (Ferien) absolvieren Sie ein vierwöchiges Apothekenpraktikum. Dieses soll Ihnen einen Einblick in die betrieblichen Arbeitsabläufe und eine Vorstellung von den pharmazeutischen Tätigkeiten ermöglichen.
    Haben Sie bereits eine Ausbildung als PKA, dann entfällt dieses Praktikum für Sie.
    Auch eine Erste-Hilfe-Ausbildung schließen Sie während der zweijährigen Schulzeit ab.
    Die Schulausbildung beenden Sie mit einer theoretischen und praktischen Prüfung ( Erster Prüfungsabschnitt) durch die Behörde für Soziales, Familie, Gesundheit und Verbraucherschutz (BSG). Diese staatliche Prüfung findet an unserer Schule statt.

  2. Im Anschluß an diesen Ersten Prüfungsabschnitt absolvieren Sie ein halbjähriges Praktikum in einer Apotheke. Sie erhalten während dieser Zeit eine Ausbildungsbeihilfe von zurzeit ca. 470 € monatlich. Danach folgt die abschließende mündliche Prüfung (Zweiter Prüfungsabschnitt). Wenn Sie diese erfolgreich abgeschlossen haben, beantragen Sie bei der zuständigen Behörde (BSG) die Berufserlaubnis und sind dann

    Staatlich geprüfte/r Pharmazeutisch-technische/r Assistent/in.

    Nach dem PTA-Gesetz dürfen Sie dann "pharmazeutische Tätigkeiten" unter Aufsicht eines/r Apothekers/in ausüben.

    zurück zur Übersicht